Eben fühlte ich mich in das Jahr 1997 zurückversetzt, als ich einen Beitrag darüber schrieb, dass die Medienanstalten nun Streaming-Anbieter mit potenziell mehr als 500 Nutzern regulieren werden. Vorreiter ist die Bayerische Landeszentrale für neue Medien. Sie verlangt von Inhalte-Anbietern von Streaming-Angeboten eine Sendelizenz und nimmt damit die 12. Änderungen des Rundfunkstaatsvertrags vorweg.

Betroffen sind nicht nur experimentelle Angebote wie der Webtalk mit David Weinberger mit einer Konferenzsoftware wie Netviewer, sondern auch semi-professionelle Promi-Interviews mit Handy-Streaming-Diensten wie Qik oder Flixwagon, die durchaus mehr als 500 Nutzer gleichzeitig bedienen können. Hauptsache, es “können” 500 Nutzer sein – und der Inhalt hat irgendwie einen Bezug zu einem deutschen Publikum.
Dass der Plan, die Regeln der Frequenz-gestützten Broadcasting-Welt in die Internet-Welt zu übertragen, irgendwie verrückt ist, war schon damals 1997 klar. “Schwere Interessenskollisionen” allerorts sahen Experten angesichts einer getrennten Regelung des eigentlich konvergenten Netzes durch Bund (Mediendienste-Staatsvertrag) und Länder (Rundfunk-Staatsvertrag) heraufziehen. Voilŕ: Jetzt haben wir sie, die Kollision.
Dass die Rundfunkleute nun aus der historisch gewachsenen Notwendigkeit, knappe Ressourcen wie die Frequenzen zu verteilen, sich heute im Recht sehen, über Bandbreitenzuordnungen ihren Einflussbereich zu definieren, ist mehr als anachronistisch. Sie ist anmaßend. Aber eine Folge der 1997 bereits vorgenommenen rechtlichen Fehlkonstruktion.
Ein weiterer Grund für die Regulierungswünsche der Medienanstalten ist, wie Mario Sixtus treffend bemerkt, offensichtlich:
“In Zeiten, in denen jeder, der will, ein Sender sein kann, fürchten die Rundfunkregenten ganz offensichtlich um ihre Existenzberechtigung”


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Inwiefern war denn der MDStV/ das TDG schon 1997 eine Fehlkonstruktion? Mir fallen da einige Dinge ein, aber nicht so recht solche, die auf das hiesige Thema passen würden.
In diesem Artikel hatte ich ein paar Beispiele dafür aufgelistet, warum das nicht wirklich durchdacht war: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,51904,00.html Dass aufgrund der Konvergenz des Netzes auch in anderen Bereichen Konflikte auftauchen würden, war absehbar.
Hm. Auf den ersten Blick: Einige der dort angesprochenen Probleme (Teledienste vs. Mediendienste) sind mittlerweile ausgeräumt. Ich werde mir den Artikel noch mal in Ruhe zu Gemüte führen. Dass aber dort FDP-Otto als der große Internetregulierungsvisionär herauszukommen scheint, beunruhigt aber mehr als es Hoffnung macht.
Das Problem war und ist doch: In den Bundestagsfraktionen gibt es eigentlich bis auf Jörg Tauss bis heute keinen Politiker, der sich wirklich intensiv mit dem Internet befasst. Es gab hier und da welche, aber die haben das Thema entweder wieder abgegeben oder wurden nicht wieder aufgestellt oder gewählt. Außerdem gibt es keine kompetente Politikberatung für alle Parteien. Jede Partei hat hier und da ihre Experten. Aber da geht es eher um Projekte, weniger um Strategie.
Stimmt absolut. Leider sieht man auch überhaupt nichts “nachwachsen”.
Lösungsvorschläge?
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