Der Münsteraner Politikwissenschaftler Matthias Freise geht auf spannende, wie erhellende Weise im Forschungsjournal Neue Soziale Bewegungen (2/2008) der Frage nach: “Was meint Brüssel eigentlich, wenn von Zivilgesellschaft die Rede ist?” (PDF).
Freise hat beobachtet, dass seit dem Scheitern der Santer-Kommission “die Zivilgesellschaft” verstärkt Eingang in die Veröffentlichungen der Kommission gefunden hat. Doch was ist “die Zivilgesellschaft”? Offenbar wissen selbst die zahlreichen Übersetzer nicht so recht, was der Begriff eigentlich beschreiben soll. Ein baltischer Übersetzer behalf sich mit der Übersetzung von “Civil Society” schlicht mit dem Begriff “nicht militärische Gesellschaft”.
Im Kern geht es bei der Frage der Zivilgesellschaft um die Frage der Rolle und Funktion gesellschaftliche Selbstorganisation im Governance-System der Europäischen Union. Dabei stellt sich auch die Frage, wie sich europäische Regelsetzungen legitimieren und welche Instrumente hierfür verwendet werden.
Eine Arbeitsdefinition von Zivilgesellschaft gibt es bislang nicht. Gleichwohl gibt es eine Stellunnahme des Wirtschaft- und Sozialausschusses von 1999, der in einer bereichslogischen Definition Akteure der “organisierten Zivilgesellschaft” benennt:
- NGOs
- Community-Based Organisations wie etwa Jugendorganisationen
- Religionsgemeinschaften
- Sozialpartner wie Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände
- Vertretungsorganisationen im sozialen und wirtschaftlichen Bereich
Hintergrund der Diskussion um die Rolle der Zivilgesellschaft ist die offenbar weit verbreitete Auffassung, dass “die Europäische Union ein großes, wenn nicht gar gigantisches Demokratiedefizit aufweist”, das sich auch auf die nationalen parlamentarischen Demokratien erstrecke, da die EU-Verwaltung die nationale Gesetzgebung inzwischen maßgeblich mitbestimme.
Die Zivilgesellschaft wird dabei sowohl von akademischer, als auch politischer Seite als neue Form europäischer Politiklegitmierung ins Spiel gebracht. Insbesondere von der Kommission werden zivilgesellschaftliche Organisationen “als Legitimierungsressource europäischen Regierens” thematisiert. Die Einbeziehung der Zivilgesellschaft in die Beratungsprozesse erhöhe die demokratische Qualität der Beratungen und deraus resultierenden Rechtsakte.
Das Parlament betont hingegen, dass es sich hier nur um eine Ergänzung europäischen Regierens handeln dürfe. Es fürchtet, dass die Parlamentskompetenz dadurch weiter geschwächt wird. Freise weist darauf hin, dass es bislang kaum empirische Studien gebe, die einen Beleg für einen demokratischen Mehrwert zivilgesellschaftlicher Partizipation liefern können.
Als Grundvoraussetzungen hierfür nennt Freise die von Nanz und Steffek erarbeiteten vier Kriterien:
- Die Möglichkeit eines rechtlich verbrieften Zugangs zivilgesellschaftlicher Organisationen zu den Beratungen der internationalen Organisationen,
- die Transparenz der Entscheidungsfindung,
- eine umfassende Distribution von Informationen und Dokumenten,
- die Responsivität bzw. der tatsächliche Eingang der eingebrachten Argumente in den Beratungsprozess.
Die systematische Einbeziehung aller betroffenen Stakeholder ist hierbei wichtig. Die zivilgesellschaftlichen Organisationen müssen außerdem diese Anforderungen in ihrem eigenen Organisationsaufbau erfüllen.
Diese Argumentation unterstützt die EU-Kommission, die in den letzten Jahren zahlreiche Maßnahmen ergriffen hat, um diese Kriterien zu erfüllen. Unter anderem wurden im Internet Informationsangebote und Kontaktmöglichkeiten ausgebaut sowie der Zugang zu Konsultationsverfahren erleichtert. Gleichwohl unterscheidet die Kommission nicht zwischen Organisationen, die wirtschaftliche Interessen ihrer Mitglieder verfolgen, und NGOs als Non-Profit-Organisationen. Derzeit kommt auf sechs Industrielobbyisten ein NGO-Vertreter. Auch gibt es keine verbindlichen Regeln für den Konsultationsprozess. Daran wird sich aber vermutlich auch nicht so schnell etwas ändern, da die Fachreferate der Kommission “auf die Expertise der Interessensgruppen zwingend angewiesen” sind. Freise hierzu:
“Die EU verfügt im Gegensatz zu den nationalen Regierungen und Parlamenten nur über einen sehr kleinen wissenschaftlichen Dienst und muss sich deshalb auf die Informationen auswärtiger Experten stützen. Und die stellen die Interessengruppen natürlich gern bereit. In der Folgen haben sich die Interessengruppen in Brüssel – ganz gleich ob Wirtschaftsverbände oder NGOs – zu hochgradig professionalisierten Spezialisten entwickelt, die “durch eine gewisse Distanz zur Öffentlichkeit aufallen”, um es mit Jürgen Kocka einmal vorsichtig zu formulieren” Entstanden ist so eine “stille Zivilgesellschaft”, die alternative politische Lösungsvorschläge in der Regel durch die Produktion von Gutachten und nur in Ausnahmefällen durch die Organisation von Protest formuliert”.
Teil dieser Entwicklung ist, dass die EU-Kommission NGOs bezahlt, um bei ihr Lobbying zu betreiben. Für zahlreiche Umweltorganisationen ist die EU deshalb sogar schon zum wichtigsten Geldgeber geworden. Das Ergebnis dieser Politik ist hier aber nach Auffassung von Freise kein Ausbau input-orientierter Legitimation, sondern bestenfalls eine Erhöhung der Output-Leistung des EU-Apparats durch die externe Expertise.

