Noch bis 24.00 Uhr können heute Autoren “unbekannte Nutzungsrechte” per Fax an den Verlag ihrer Wahl zurückrufen. Klaus Graf weist darauf in einem Beitrag in seinem Blog “Archivalia” hin. Hintergrund ist eine Änderung des Urheberrechtsgesetzes, das seit Anfang des Jahres in Kraft ist. Es setzt die Rückruffrist auf den 31.12.2008. Hintergrund:
Bis Anfang 2008 waren Urheberrechtsverträge, mit denen Rechte auf „unbekannte Nutzungsarten“ eingeräumt wurden, schlicht verboten. Mit der Folge, dass die Verlage die Rechte zur Verbreitung z.B. von Büchern, Filmen, Musik, Hörspielen oder Illustrationen auf CD, DVD oder im Internet erst einmal erwerben mussten. Um ihnen dieses in ihren Augen viel zu mühselige Geschäft nicht noch einmal zuzumuten, wurde das Verbot der Einräumung von Rechten auf unbekannte Nutzungsarten mit der letzten Novelle des UrhG kurzerhand gestrichen.
Mit der in 137l fixierten Übergangsregelung erhalten die Verwerter diese Rechte automatisch rückwirkend für alle Verträge, die seit dem 1.1.1966 geschlossen wurden und „alle wesentlichen Nutzungsrechte ausschließlich sowie räumlich und zeitlich unbegrenzt“ einräumten (was z.B. bei Buchverträgen üblich ist). Einzige Chance, dem zu entkommen: Man muss noch im Jahre 2008 der Nutzung auf „unbekannte Nutzungsarten“ widersprechen.
Laut Klaus Graf muss nur folgendes auf dem formlos zu haltenden Schreiben stehen:
„Ich widerspreche hiermit der Nutzung aller meiner in Ihrem Verlag erschienenen Werke auf zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses unbekannte Nutzungarten“.


Breit grins. Erinnerst du dich noch an das Aushandeln der Nutzungsverträge zwischen Onkel Heise und dem cartel virtuel? Genau um den Punkt ging es. 2009 Artikel wünsche ich dir …. –Detlef
Ich habe pinzipiell nichts gegen unbekannte Nutzungsarten, auch wenn ich die Verwertung eines News-Beitrags in einem Theaterstück oder Film für unwahrscheinlich halte. Man will ja nur nicht pauschal allem – und auch noch für lau – zustimmen.
Allerdings ging es mir hier wie sonst angeblich den Verlagen mit dem bei den Autoren nachfragen: Es wäre viel zu mühselig gewesen, jetzt allen Verlagen vor dem 31.12. sowas zuzusenden. Und ich hab schon genug Probleme bei manchen Verlagen, die Honorare für die Erstverwertung einzutreiben.
In der Praxis kommt es aber schlicht nicht vor. Es gab ja so 2001 eine große Diskussion unter Telepolis-Autoren um Zweitverwertungs-Rechte (also noch nicht mal “unbekannte Nutzungsarten”), dann wurden neue Verträge ausgehandelt, doch ist mir kein einziger Fall bekannt, wo dann so eine Zweitverwertung mal stattfand. Und ich hoffe doch, daß dem nicht aus Geiz so war.
Bei SpOn wurden zwei meiner Texte auch vom Deutschlandfunk übernommen (ohne Rückfrage und Honorar für mich, ob der Deutschlandfunk SpOn was gezahlt hat, weiß ich nicht), GMX und Freenet bedienen sich ähnlichm aber sonst habe ich das nirgends gesehen. Jedenfalls nicht mit Heise.
Dafür wurde meine Idee, Podcasts zu machen, wegen der Zweitverwertungskosten sofort abgeschmettert.
Ich selbst habe nichts zurückgerufen – weil die Verträge schon recht konkret sind, die ich abgeschlossen habe, bzw. weil ich mir beim besten Willen nicht vorstellen kann, dass die Inhalte jetzt noch irgendwie gewinnbringend weiterverwertet werden können, da sie ja doch immer recht zeitgebunden waren. Relevant ist das aber, so denke ich mir, für Belletristik-Autoren, Dichter, Komponisten, deren Werke wesentlich zeitloser sind als meine Gebrauchstexte.
Also auch für Sachbuch-Autoren – solange es nicht Windows-Handbücher sind
))
Aber egal, ich denke, es ist da wirklich nicht viel zu holen und man macht sich mit sowas nur unbeliebt, nicht wegen des Gelds, sondern wegen der Mehrarbeit (“bei dem dürfen wir nicht, nicht vergessen, sonst klagt der noch…”). Genau deshalb wurde die Änderung ja eingeführt. Und normalerweise enthalten ordentliche Buchverträge auch Sätze für andere Nutzungsarten. (Daß es viele “unordentliche) Buchverträge gibt, ist mir klar).
Daß der westdeutsche Rundfunk aus meinem Fachbuch “Packet-Radio – Datenübertragung im Amateurfunk” wirklich und gegen meinen Willen eine TV-Sendung macht, halte ich für extrem unwahrscheinlich, auch wenn er das ja gerichtsbekannt als eine Rundfunksache betrachtet hat. Theateraufführungen kann ich mir auch nicht vorstellen. Und bei Belletristikverträgen muß man halt aufpassen und nicht bei der Bretano-Gesellschaft unterschreiben, sonstmuß man bei sowas bestimmt nochmal einen Prduktionszuschuß, dann fürs notleidende Fernsehen, nachzahlen *fg*
Bin ja mal gespannt, wann und wieviel es bei der VG Wort nun als Metis-Sonderausschüttung gibt. Oder ob die gute Frau Wagner nun entsetzt gekündigt hat, weil zwei Milliarden Texte gemeldet wurden und sie nur eine Million Formulare hat
))