Alternativen zur lebenslangen Steuer-ID

Interessant ist der Tipp des DJV für freie Journalisten, auf der Rechnung nicht die lebenslang gültige und daher umstrittene Steuer-ID anzugeben,  sondern sich vom Finanzamt hierfür eine Wirtschafts-ID ausstellen zu lassen.

Hintergrund: In diesem Jahr entfällt die bisherige Steuernummer und soll durch die bundesweit gültige Steuer-ID ersetzt werden.  Diese soll im Schriftverkehr mit dem Finanzamt verwendet werden. Für Rechnungen kann man statt der Steuer-ID, die man hiermit allen Geschäftspartnern mitteilen würde, die Wirtschafts-ID verwenden. Rechtsgrundlage ist § 139 c Abgabenordnung. Der DJV meint aber, dass das Finanzamt mit dem Begriff der Wirtschafts-ID unter Umständen wenig anfangen könne, da es sich hier noch um Neuland handele.

Eine weitere Alternative ist die Angabe der Umsatzsteuer-ID, die das Bundeszentralamt für Steuern schon vor längerem ausgegeben hat.  Zulässig ist diese allerdings nur für inländische Rechnungen.

Bild: Flickr/CC/Mackz

Über Christiane Schulzki-Haddouti

Freie IT- und Medienjournalistin. Hat dieses Blog 2007 im Rahmen der KoopTech-Analyse eingerichtet. Seit Beendigung des Projekts fĂŒhrt sie es als Multi-Autorenblog weiter. Sie fĂŒhrt ein persönliches Blog auf ihrer Homepage.
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3 Antworten auf Alternativen zur lebenslangen Steuer-ID

  1. Birgit sagt:

    Das mit der UST-ID ist so nicht korrekt – diese Nummer ist explizit für Rechnungen im ausländischen Raum gedacht, kann aber auch in Deutschland verwendet werden, beispielsweise auch im Impressum von Webseiten.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Umsatzsteueridentifikationsnummer

    “Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (abgekürzt USt-IdNr. in Deutschland oder UID[1] in Österreich) ist eine eindeutige EU-weite Kennzeichnung eines Umsatzsteuerpflichtigen. Sie dient innerhalb des Europäischen Binnenmarktes zur Abrechnung der Umsatzsteuer durch die Finanzämter. “

  2. Detlef Borchers sagt:

    In Ergänzung zur richtigen Angabe von Birgit über die UID auf ausländischen Rechnungen: Auf deutsch-österreichischen Rechnungen müssen beide UIDs stehen, die des Journalisten und des Verlages (egal, wer in welchemLand sitzt) nur dann kann man die Regelung “ohne Mehrwertsteuer” nehmen, so das zuständige Finanzamt Saarland. –Detlef

  3. DL2MCD sagt:

    Hör mir nur mit Österreich auf…da sollte ich einst Rechnungen mit MwSt stellen und 3 Jahre später wollte der Verlag plötzlich die MwSt zurück. War ein Riesentheater, sowas dann erneut steuerlich als Rückbuchung angeben zu müssen.

    Allgemein gilt: Die USt.-ID ist explizit für den Verkehr mit dem (EU-)Ausland gedacht, darf aber im Inland anstelle der Steuernummer verwendet werden, um deren Nachteile (-> jeder kann sich mit Deiner Steuernummer beim Finanzamt melden und sich für Dich ausgeben) zu vermeiden.

    Leider kapieren es manche Verlage bzw. Buchhalter nicht, das sind dann oft dieselben, die auf Rechnungen eine Unterschrift sehen wollen. Was man schon deshalb nicht tut, weil das nach “Betrag dankend erhalten” aussieht…