Über Verhandlungstaktiken der VG Wort mit Google im GoogleBooks-Vergleich
Von Christiane Schulzki-Haddouti • 17.April 2009 • Kategorie: Recht2.185 views • Kein Kommentar
Über die Verhandlungstaktiken der VG Wort im GoogleBooks-Vergleich habe ich Wolfgang Schimmel eingehend für Telepolis befragt. Am überraschendsten für mich war, dass der Umgang mit Creative-Commons-Lizenzen wohl aufgrund eines BGH-Urteils noch umstritten ist - und der Klärung vor dem Bundesverfassungsgericht harrt.
Wolfgang Schimmel erklärte dies so:
In der Regel dürften von Büchern, die etwa mit nichtkommerziellen Creative-Commons-Lizenzen versehen wurden, Online-Versionen bestehen. Deshalb stellt sich die Frage nach dem Settlement nicht, weil diese Werke ja der Allgemeinheit und damit auch Google im Volltext zur Verfügung stehen. Für die VG Wort stellt sich das Problem, ob für solche Dokumente noch Vergütungsansprüche geltend gemacht werden können. Denn wenn ich jede nichtkommerzielle Nutzung erlaube, kann es sein, dass ich damit auch beliebiges Kopieren erlaube. Entsprechend der BGH-Druckerentscheidung vom 6. Dezember 2007 (Az. I ZR 94/05) kommt dann die urheberrechtliche Schranke nicht mehr zu Tragen. Aber das ist juristisch höchst umstritten und liegt derzeit beim Bundesverfassungsgericht zur Prüfung.
Zur Überlegung, dass Autorenkreise sich darauf einigen könnten, ihre von Google bereits gescannten Publikationen nurmehr unter nichtkommerzieller Lizenz zu veröffentlichen, sagt Schimmel:
Das wäre das gute Recht der Wissenschaftler, die sich dazu entschließen – vorausgesetzt sie haben die fraglichen Rechte nicht schon einem Verlag eingeräumt. Ob damit allerdings die Nutzung durch Google genehmigt ist, scheint mir zweifelhaft. Google ist nämlich ein kommerzielles Unternehmen, das mit den neben der Trefferliste platzierten Anzeigen Einnahmen erzielt.
Christiane Schulzki-Haddouti ist seit 2007 auf KoopTech bloggend unterwegs, arbeitet jedoch hauptsächlich als freie IT- und Medienjournalistin.
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