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Neue Online-Petition für besseren Menschrechtsschutz

Von Christiane Schulzki-Haddouti • 26.Dezember 2009 • Kategorie: Zivilgesellschaft

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Guido Strack weist im Whistleblower-Blog auf eine neue Online-Petition hin, die darauf abzielt, dass Bürger tatsächlich eine Chance haben menschenrechtswidrige Zustände in Deutschland vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu tragen. Derzeit ist die Frist nämlich mit 5 Jahren sehr knapp bemessen, da der Rechtsweg erst einmal in Deutschland ausgeschöpft werden muss.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass § 586 Zivilprozeßordnung (ZPO) durch einen Absatz 4 ergänzt wird mit dem möglichen Wortlaut: “Die Vorschriften des Absatzes 2 gelten ferner nicht, sofern die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte gemäss § 580 Nr. 8 ZPO nach Ablauf der Fünfjahresfrist ergeht. In diesem Falle läuft die Monatsfrist zur Erhebung der Klage ab Bekanntgabe der unanfechtbaren Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte.

Den Hintergrund erläutert Guido folgendermaßen:

Nun, fünf Jahre sind eine lange Zeit. Leider beträgt die durchschnittliche Verfahrensdauer beim Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte aktuell aber schon vier Jahre, Tendenz steigend.  Hinzu kommt, wie auch im Falle von von Brigitte Heinisch(Whistleblowerpreisträgerin 2007) noch jene Zeitspanne die seit dem letztinstanzlichen arbeitsgerichtlichen Urteil noch für eine erfolglose Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe aufgewandt werden muss (die Rechtswegerschöpfung ist Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Beschwerde beim EGMR).

Da sind fünf Jahre schnell um (im gestern entschiedenen Fall erfolgte die Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde im Februar 2004 die EGMR-Beschwerde im Mai 2004)  und die vor dem EGMR erfolgreiche Beschwerdeführin steht am Ende doch mit leeren Händen dar. Im Falle von Frau Heinisch würde, die als menschenrechtswidrig festgestellte, Kündigung in jenem Falle dann trotzdem fortbestehen, ohne dass sie noch etwas dagegen machen könnte.

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