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Zarte Hinweise auf ein data.gov.de

Von Christiane Schulzki-Haddouti • 17.Dezember 2009 • Kategorie: Anwendungen

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Wenn das kein hoffnungsvoller Anfang für ein data.gov.de ist: Die Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und der Länder haben auf ihrer gestern in Hamburg durchgeführten 19. Konferenz die Zusammenführung der bisher zersplitterten Regelungen zum Informationszugang der Bürgerinnen und Bürger gefordert.

Einstimmig haben sie eine Entschließung verabschiedet, in der sie unter anderem “die Ankündigung in der Koalitionsvereinbarung der neuen Bundesregierung” begrüßen, ein “einheitliches Gesetz zur Regelung der Informationsansprüche” zu schaffen. Derzeit  der Bürgerinnen und Bürger zusammenzufassen. Derzeit müssen sich die Bürger mit dem Informationsfreiheitsgesetz, dem Umweltinformationsgesetz und dem Verbraucherinformationsgesetz auseinandersetzen – sowie verschiedenen Regelungen in Bund und Ländern:

“Dabei werden vergleichbare Sachverhalte unterschiedlich geregelt, etwa die Voraussetzungen für den Informationszugang, die Fristen zur Beantwortung von Anfragen, die Gebühren, welche für den Informationszugang zu entrichten sind, und die Rechte auf Anrufung der Informationsfreiheitsbeauftragten. Diese Zersplitterung erschwert die Wahrnehmung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger und trägt zu Unsicherheiten bei der Rechtsanwendung durch die Behörden bei.”

Ziel müsse es nun sein “ein Höchstmaß an Transparenz und Bürgerfreundlichkeit” zu erreichen. Dazu gehört natürlich auch eine möglichst maschinelle Auswertbarkeit der Daten – doch davon ist in der Entschließung leider keine Rede. Irgendwie sind Projekte wie data.gov oder data.gov.uk hierzulande noch kein Begriff.


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