Zarte Hinweise auf ein data.gov.de

Wenn das kein hoffnungsvoller Anfang für ein data.gov.de ist:Die Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und der Länder haben auf ihrer gestern in Hamburgdurchgeführten 19. Konferenz die Zusammenführung der bisher zersplitterten Regelungen zum Informationszugangder Bürgerinnen und Bürger gefordert.

Einstimmig haben sie eine Entschließung verabschiedet, in der sie unter anderem “die Ankündigungin der Koalitionsvereinbarung der neuen Bundesregierung” begrüßen, ein “einheitliches Gesetz zur Regelung der Informationsansprüche” zu schaffen. Derzeit der Bürgerinnen und Bürger zusammenzufassen. Derzeit müssen sich die Bürger mit demInformationsfreiheitsgesetz, dem Umweltinformationsgesetz und dem Verbraucherinformationsgesetz auseinandersetzen – sowie verschiedenen Regelungen in Bund und Ländern:

“Dabei werden vergleichbare Sachverhalte unterschiedlich geregelt, etwa die Voraussetzungen für denInformationszugang, die Fristen zur Beantwortung von Anfragen, die Gebühren, welche für den Informationszugangzu entrichten sind, und die Rechte auf Anrufung der Informationsfreiheitsbeauftragten.Diese Zersplitterung erschwert die Wahrnehmung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger und trägt zuUnsicherheiten bei der Rechtsanwendung durch die Behörden bei.”

Ziel müsse es nun sein “ein Höchstmaßan Transparenz und Bürgerfreundlichkeit” zu erreichen. Dazu gehört natürlich auch eine möglichst maschinelle Auswertbarkeit der Daten – doch davon ist in der Entschließung leider keine Rede. Irgendwie sind Projekte wie data.gov oder data.gov.uk hierzulande noch kein Begriff.


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Über Christiane Schulzki-Haddouti

Freie IT- und Medienjournalistin. Hat dieses Blog 2007 im Rahmen der KoopTech-Analyse eingerichtet. Seit Beendigung des Projekts führt sie es als Multi-Autorenblog weiter. Sie führt ein persönliches Blog auf ihrer Homepage.
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