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	<title>Kommentare zu: Nachhilfestunde f&#252;r Parlamentarier in Sachen Netzpolitik</title>
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		<title>Von: Elias Erdmann</title>
		<link>http://blog.kooptech.de/2010/01/nachhilfestunde-fuer-parlamentarier-in-sachen-netzpolitik/comment-page-1/#comment-2858</link>
		<dc:creator>Elias Erdmann</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 15 Jan 2010 22:58:45 +0000</pubDate>
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		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo allerseits,</p>
<p>bei dem Antrag f&#252;r die Einsetzung einer Enquete-Kommission  ist mir besonders der Absatz aufgefallen: â€žDem Staat kommt die Aufgabe zu, das Internet als freiheitliches Medium zu sch&#252;tzen [...] Die Grundrechte und in besonderem Ma&#223;e das Pers&#246;nlichkeitsrecht und das Recht auf informelle Selbstbestimmung m&#252;ssen durch den Staat gewahrt und ihre Durchsetzbarkeit gew&#228;hrleistet werden.â€œ</p>
<p>In dieser Hinsicht halte ich die gegenw&#228;rtige Regelung von § 5 Telemediengesetz f&#252;r besonders problematisch â€“ ganz speziell wegen der sehr allgemeinen Interpretation des Begriffs â€žgesch&#228;ftsm&#228;&#223;igâ€œ. Diese unscharfe Definition hat n&#228;mlich zur Folge, dass auch â€žnicht-kommerzielleâ€œ Webseiten unter die Impressumspflicht fallen â€“ auch dann, wenn diese Webseiten nur zur privaten Meinungs&#228;u&#223;erungen genutzt werden.  Dadurch werden die informationelle Selbstbestimmung und die M&#246;glichkeit zur freien Meinungs&#228;u&#223;erung ganz massiv eingeschr&#228;nkt. Man kann nur dann seine Meinung FREI &#228;u&#223;ern, wenn man keine Angst haben muss dass man seine Privatsph&#228;re oder seine soziale Stellung gef&#228;hrdet. Das Recht zur anonymen Meinungs&#228;u&#223;erung ist daher eine ganz wichtige Voraussetzung, damit man seine Meinung FREI &#228;u&#223;ern kann. Diese Freiheit wird uns vom Telemediengesetzt genommen â€“ ohne dass es daf&#252;r einen zwingenden Grund g&#228;be.</p>
<p>Eine Impressumspflicht ist selbstverst&#228;ndlich &#252;berall dort gerechtfertigt, wo es ein berechtigtes Interesse f&#252;r den Verbraucherschutz gibt (damit der Verbraucher seine Rechte bzw. Anspr&#252;che gegen den Anbieter durchsetzten kann). Doch wo es keine Verbraucher gibt, da gibt es logischerweise auch kein berechtigtes Interesse f&#252;r den Verbraucherschutz. Deshalb w&#252;rde ich in diesen F&#228;llen die berechtigten Interessen des privaten Webseiten-Betreibers auf freie Meinungs&#228;u&#223;erung, auf informationelle Selbstbestimmung und auf den Schutz seiner Privatsph&#228;re deutlicher h&#246;herer bewerten als die reine Neugier eventueller Webseiten-Besucher. </p>
<p>Nat&#252;rlich gibt es auch ein berechtigtes Interesse f&#252;r die Strafverfolgung (z.B. bei illegalen Webseiten-Inhalten). Aber damit l&#228;sst sich keine vorsorgliche Offenlegungspflicht des Webseiten-Anbieters gegen&#252;ber JEDEM Webseiten-Besucher begr&#252;nden, sondern nur eine Auskunftspflicht des Webspace-Anbieters gegen&#252;ber den Strafverfolgungsbeh&#246;rden (sofern ein solcher Fall von illegalen Webseiten-Inhalten vorliegt). Ganz sicher k&#228;me auch niemand auf die Idee, dass jeder Mensch im t&#228;glichen Leben vorsorglich mit einem &#246;ffentlich sichtbaren Namensschild rumlaufen muss, nur weil es rein theoretisch m&#246;glich ist, dass er auch etwas Illegales tun k&#246;nnte.</p>
<p>Eine sinnvolle Erweiterung von § 5 Telemediengesetz k&#246;nnte so aussehen:</p>
<p>Sofern der Dienstanbieter eine nat&#252;rliche Person ist, sofern er mit seinem Angebot keine vertraglichen Pflichten gegen&#252;ber dem Nutzer eingeht und sofern das Dienstangebot nicht daf&#252;r ausgelegt ist, um die Rechte und Pflichten aus einer bestehenden Gesch&#228;ftsbeziehung auszu&#252;ben, kann der Dienstanbieter zum Schutz seiner Privatsph&#228;re auf ein vollst&#228;ndiges Impressum verzichten. In diesem Fall muss lediglich die Erreichbarkeit des Dienstanbieters per eMail sichergestellt sein (kompatibel zum Industrie-Standard RFC 2822). Weiterhin muss in diesem Fall anstelle des Impressums ein Hinweis angebracht werden, dass es sich bei diesem Internetangebot um eine â€žprivate Meinungs&#228;u&#223;erungâ€œ handelt, dass keine Waren oder Dienstleistungen gegen Entgelt angeboten werden, dass der Dienstanbieter keine Pflichten gegen&#252;ber dem Besucher &#252;bernimmt und auch keine Haftung f&#252;r die Richtigkeit seiner Aussagen.</p>
<p>Diese Thematik bzw. Problematik habe ich in meinem Text â€žImpressumspflicht contra informationelle Selbstbestimmungâ€œ ausf&#252;hrlich behandelt (abrufbar beim Dokumenten-Dienst Scribd).<br />
<a href="http://www.scribd.com/doc/16748519/Elias-Erdmann-Impressumspflicht-contra-informationelle-Selbstbestimmung" rel="nofollow">http://www.scribd.com/doc/16748519/Elias-Erdmann-Impressumspflicht-contra-informationelle-Selbstbestimmung</a></p>
<p>Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en</p>
<p>Elias Erdmann</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Froschs Blog &#187; Blog Archive &#187; Enquête-Kommission Netzpolitik</title>
		<link>http://blog.kooptech.de/2010/01/nachhilfestunde-fuer-parlamentarier-in-sachen-netzpolitik/comment-page-1/#comment-2854</link>
		<dc:creator>Froschs Blog &#187; Blog Archive &#187; Enquête-Kommission Netzpolitik</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 14 Jan 2010 14:08:44 +0000</pubDate>
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		<description></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] da&#223; solche Kommissionen eigentlich ein typisches Oppositionswerkzeug sind, um der Regierung mal Nachhilfe zu einem bestimmten Thema zu geben. Aber gut, wir haben also nun so eine Kommission. Und was macht [...]</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Linkwertig: Internetpolitik, Nexus One, OpenSocial, TweetRank » netzwertig.com</title>
		<link>http://blog.kooptech.de/2010/01/nachhilfestunde-fuer-parlamentarier-in-sachen-netzpolitik/comment-page-1/#comment-2852</link>
		<dc:creator>Linkwertig: Internetpolitik, Nexus One, OpenSocial, TweetRank » netzwertig.com</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 14 Jan 2010 08:01:29 +0000</pubDate>
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		<description></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] » Nachhilfestunde f&#252;r Parlamentarier in Sachen Netzpolitik [...]</p>
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