3 Konsequenzen aus der Flattr-Nutzung

Reto Mantz weist in seinem Blog auf die rechtlichen Implikationen der Flattr-Nutzung hin. Grundsätzlich wird das Bloggen damit als kommerzielle bzw. geschäftsmäßige Tätigkeit eingeschätzt.  Daraus ergeben sich drei Konsequenzen:

  1. Impressumspflicht nach § 5 TMG,
  2. Creative-Commons-Lizenzen mit NC (non-commercial) können nicht verwendet werden bzw. die Urheber müssen vor der Genehmigung um Einwilligung gebeten werden. Verwendet werden dürfen aber natürlich Inhalte mit einfache BY-Lizenzen,
  3. die Einnahmen müssen in der Steuererklärung als Einnahmen angegeben werden.

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Über Christiane Schulzki-Haddouti

Freie IT- und Medienjournalistin. Hat dieses Blog 2007 im Rahmen der KoopTech-Analyse eingerichtet. Seit Beendigung des Projekts fĂŒhrt sie es als Multi-Autorenblog weiter. Sie fĂŒhrt ein persönliches Blog auf ihrer Homepage.
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Eine Antwort auf 3 Konsequenzen aus der Flattr-Nutzung

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