Der Standard stellt den letzten Abänderungsantrag zum ORF-Gesetz ins Netz, über den gerade im österreichischen Nationalrat abgestimmt wird. Demnach soll die Futurezone als Special-Interest-Portal zum 1. Oktober eingestellt werden, die Wissenschaftsberichterstattung soll auf Überblicksberichterstattung reduziert werden – eine “Bereitstellung von umfassenden Angeboten wie etwa der Futurezone” ist damit “ausgeschlossen”. Dafür wird es laut Medienstaatssekretär Ostermeyer einen neuen Info- und Kulturkanal geben.
Die Futurezone-Inhalte sollen allerdings weiterleben. So schließt die Einstellung des Angebots laut Änderungsantrag nicht aus,
dass die auf diesen Seiten angebotenen Inhalte aus einzelnen Bereichen im Rahmen der Überblicksberichterstattung (§ 4e Abs. 2) oder der Sendungsbegleitung (§ 4e Abs. 3) zu Hörfunk- und Fernsehsendungen mit diesen Themenschwerpunkten bereitgestellt werden.
Auch eigene iPhone-Apps sind dem ORF künftig verboten:
Online-Angebote des ORF sind zwar über mobile Endgeräte empfangbar, eigens für solche Geräte gestaltete Angebote, wie sie bereits von einigen Verlegern klassischer periodischer Printmedien erbracht werden, sollen vom ORF jedoch nicht geschaffen werden. Davon unberührt sind technische Optimierungen, wie z.B. Formatanpassungen, die kein inhaltliches Mehrangebot darstellen, oder Abrufdienste wie z.B. die ORF TV-Thek. Diese bleiben auf mobilen Endgeräten zulässig. Z 28 ermöglicht daher die technologieneutrale Nutzung bestehender Online-Angebote des ORF auf mobilen Endgeräten, untersagt jedoch die Schaffung eigens für mobile Endgeräte bestimmter Angebote.
Update 13.13 Uhr:
Das ORF-Gesetz wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und FPÖ verabschiedet.
Beiträge zu verwandten Themen:


Pingback: Endspurt für Futurezone « … Kaffee bei mir?