Nichtig, nichtig, nichtig.
Von Christiane Schulzki-Haddouti • 02. März 2010 • Kategorie: RechtDas Bundesverfassungsgericht hat alle gesetzlichen Regelungen zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung eben für “nichtig” erklärt. Damit müssen alle in den letzten zwei Jahren gespeicherten Daten sofort gelöscht werden.

