Scraping: Ist das Kopieren von Daten aus dem Netz erlaubt?

Warum wir dringend eine Regulierung für Scraper brauchen. ‘Scrapers’ Dig Deep for Data on Web – „Scraper“ graben tief für Daten im Web – so lautet der Titel eines englischsprachigen Artikels auf der Webseite des Wall Street Journal (WSJ). Auf rund 14.000 Zeichen beschreiben die Autoren Julia Angwin und Steve Stecklow den boomenden Datenhandel und die damit verbundenen Konflikte.

Mit „scraping“ ist das Kopieren von Daten aus dem Netz gemeint. „Screen scraping“ etwa bezeichnet das automatische Auslesen von Webseiten. Doch was bedeutet das, warum ist das so wichtig und was ist so bedenklich daran?

Zunächst einmal zur wirtschaftlichen Bedeutung von Scraping: Das aufstrebende Geschäft von Scraping im Internet bildet eine Grundlage für einen rasch wachsenden Datenhandel. Marketers gab 7,8 Milliarden US-Dollar für Online-und Offline-Daten im Jahr 2009 aus, berichtete die New Yorker Unternehmensberatung Winterberry Group LLC. Die Ausgaben für den Kauf von Daten aus dem Internet sollen sich von 410 Millionen US-Dollar im Jahr 2009 auf 840 Millionen US-Dollar im Jahr 2012 verdoppeln. (Freie Übersetzung aus dem WSJ-Artikel)

Damit ist die ökonomische Relevanz schon einmal gegeben. Doch was bedeutet das in der Praxis? Derzeit schießen Datenunternehmen wie Pilze aus dem Boden und betreiben den florierenden Handel mit umfangreichen Datensätzen. Dass manche dabei in einem ungesunden Maße über sich hinaus wachsen, ist die Folge von fehlenden juristischen Restriktionen.

Das Kopieren von Daten im Internet ist nämlich nach wie vor eine juristische Grauzone, weshalb derzeit munter gescrapt wird, was zu holen ist. Leider machen einige Scraper auch vor geschützten Räumen wie privaten Foren keinen Halt. So wurde im vergangenen Jahr etwa das Forum von PatientsLikeMe.com gescrapt – von niemand geringerem als dem weltweit agierenden Marktforschungsunternehmen Nielsen.

Ein Screenshot der Webseite von PatientsLikeMe (Bild: patientslikeme.com)

PatientsLikeMe: Das Forum wurde von Nielsen Company gescrapt (Bild: patientslikeme.com)

Nielsen Companys Aktivitäten flogen nur kurze Zeit später auf. Das niederländische Marktforschungsunternehmen hatte es zu diesem Zeitpunkt jedoch bereits geschafft, etliche Forenbeiträge zu hochsensiblen Themen wie manisch-depressiver Erkrankung oder emotional instabile Persönlichkeitsstörung zu kopieren. Aus ihrer Datenbank seien die Daten nun leider nicht mehr löschbar, hieß es.

Immerhin beteuerte das Unternehmen, in Zukunft keine Daten mehr von geschützten Räumen im Internet scrapen zu wollen. Aber was ist mit den zahlreichen anderen Unternehmen? Nielsen Company ist mit seiner Vorgehensweise sicher kein Einzelfall. Doch verbindliche Richtlinien oder einen Ethikkodex gibt es bislang genauso wenig wie regulierende Gesetze.

Wie begründen Unternehmen solche Vorgehensweisen überhaupt? Dazu drei Argumente aus dem WSJ-Artikel:

  1. Viele Scraper und Datenhändler argumentieren, wenn diese Informationen online verfügbar sind, sei es ein faires Spiel – ganz egal wie persönlich.
  2. „Diese Daten sind da draußen“, sagt Herr Adler [Datenschutzbeauftragter von Intelius, eine führende Webseite für bezahlte Personensuchen, Anm.]. „Wenn wir die Daten nicht zu den Nutzern bringen, wird es jemand anderes tun.“
  3. Scraper (…) sagen, was sie tun sei nichts anderes als was eine Privatperson tut, wenn sie Informationen online sammelt – sie täten es lediglich in viel größerem Maßstab.

Reicht das aus, um einfach ungefragt Daten von Webseiten zu kopieren; um sie – im Falle von Unternehmen – anschließend weiterzuverkaufen? Legitimieren diese Argumente solche Vorgehensweisen wie die von Nielsen Company?

Dass auch im Internet nichts wirklich kostenlos ist und Nutzer dort mit ihren Daten zahlen, dürfte den meisten mittlerweile hoffentlich klar sein. Aber dann sollten sie im Falle eines Datenverkaufs auch wenigstens genauso deutlich vorher darauf hingewiesen werden wie es bei Amazon und Co. mit der Auskunft der Gesamtsumme am Ende der virtuellen Kasse üblich ist. Und nein, ein versteckter Hinweis in schwer verständlichen Datenschutzrichtlinien – die im Falle Facebooks länger als die Verfassung der Vereinigten Staaten sind – reicht da beileibe nicht aus.

Der Artikel entstand im Rahmen eines Seminars zu Daten-Journalimus an der Hochschule Darmstadt. Dozent Christian Kreutz.

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Umfrage zu Crowdsourcing

Crowdsourcing ist ein zunehmendes Phänomen in den vergangenen Jahren. “Die Intelligenz derMenge nutzen” heißt es einerseits, “arbeitsrechtlich umstrittene Arbeitsverhältnisse” andererseits. Crowdsourcing ist eine Strategie des Auslagerns von ursprünglich im Unternehmen ausgeführten Aufgaben an externe Akteure. Der Aufruf zur Teilnahme an einem Crowdsourcing-Projekt erfolgt typischerweise auf speziellen Online-Plattformen und richtet sich an alle interessierten Internetnutzer.

Teilnehmer reichen Lösungsvorschläge ein, die dann von anderen Plattformbesuchern oder vom Initiator selbst bewertet und ausgewählt werden. Häufig wird der beste Vorschlag mit einer Geldprämie belohnt. Beispiele?! Lösung von Problemen oder Designaufgaben sowie die Entwicklung neuer Ideen.

Umso interessanter, dass inzwischen auch zu diesem Thema geforscht wird. Am Lehrstuhl für Direct Marketing der Universität Bayreuth führen Michael Liberda und Felicitas Sternke für ihre Masterarbeit eine empirische Untersuchung zum Thema “Crowdsourcing” durch. Sie führen dazu übrigens auch ein Blog. Wer Interesse an diesem Thema hat, sollte sich an dieser Befragung beteiligen: http://meineumfrage.com/crowdsourcing/index.php.

(Die Teilnahme an der Befragung dauert nach Aussagen der Forscher ca. 10 Minuten.)

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Facebook und der Doppelklick-Empfehlungsknopf

Situation:
Das Verwenden von Facebook-Funktionalitäten (Like-Knopf, das Panel der Freunde, …) in der eigenen Webseite führt dazu, daß jeder Aufruf der Webseite Daten an Facebook in die USA schickt – egal ob der Surfer Facebook-Mitglied ist oder nicht, egal ob er/sie angemeldet ist oder nicht. Wahrscheinlich sind diese Daten personenbezogen (*), sollten also unter den Datenschutz fallen. Analoges gilt für Google Analytics und Googles neues “+1″. Heise bietet das alles auch für Twitter an, doch ich denke das hat eher Gründe der einheitlichen Bedienung.

(*) Mit “wahrscheinlich” meine ich: Im Facebook Hilfebereich zum Thema steht beispielsweise über diese Daten: “… Wir speichern diese Daten für einen Zeitraum von 90 Tagen. Danach kombinieren wir diese Daten mit den Daten anderer Personen in einer Art und Weise, die keinen Rückschluss auf dich persönlich zulässt …” – umgekehrt scheinen in den ersten 90 Tagen solche Rückschlüsse möglich zu sein.
Komplikation:
Die Rechtslage ist in der Diskussion, es gibt in Deutschland keine abschließende richterliche Entscheidung zum Thema, also in diesem Sinne Rechtsunsicherheit. Als Laie formuliert: Die Datenschutz-Vorschriften verlangen eine explizite Genehmigung zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere zum Export aus der EU heraus, z.B. mit einem Pop-Up. Da europäische Beamte (bspw. die deutschen Datenschutzbeauftragten) an Facebook nicht `rankommen, treten die Datenschützer mehr und mehr an die Webseitenbetreiber heran, die solche Facebook-Features verwenden. Die meisten Webseiten-Betreiber gehen der Diskussion so gut wie möglich aus dem Weg. Wer will schon so eine Stellvertreterdiskussion bis zum BGH/BVerfG (wer auch immer da zuständig ist) durchfechten???
Potenzielle Lösung:
Der für seine Computer-Kompetenz bekannte Heise-Verlag hat unter dem Projektnamen “2 Klicks für mehr Datenschutz” eine Lösung erstellt, mit der wenigstens der Gefällt-mir-Knopf (und Twitter und Google “+1″) keine Daten beim Laden der Seite an Facebook schickt, sondern erst nachdem der Anwender den Knopf aktiviert indem er ihn einmal klickt. Das eigentliche “Gefällt mir” passiert erst, wenn der Knopf noch einmal geklickt wird. Die Lage wird in einem Tooltip auf dem inaktiven Knopf erklärt, d.h. ein Text taucht auf, wenn die Maus über dem Knopf ruht.

Das wirkt auf mich wie ein vernünftiger Kompromiss. Facebook hat sich kurz dagegen gesträubt und ist scheinbar inzwischen halbwegs mit der Lösung einverstanden.

Jedenfalls bietet Heise den Code inzwischen unter der Überschrift “jQuery Plug-In socialshareprivacy – Dokumentation” unter einer Open-Source-Lizenz an.

[Nachtrag: Auch als WordPress Plugin erhältlich: http://blog.ppfeufer.de/wordpress-plugin-2-click-social-media-buttons/ ]
Kommentar:
Es wird höchste Zeit, daß die USA die “OECD Guidelines on the Protection of Privacy and Transborder Data Flows of Personal Data” ratifizieren und in nationales Recht umsetzen. Die gibt’s ja erst seit 1980. Dann hätten wir viele dieser Diskussionen nicht. Alternativ dazu könnten sie die “Safe-Harbour“-Regeln durchsetzen (gibt’s seit 2000). Ich kenn’ die Diskussion schon länger.

Ich interpretiere auch Facebooks zögerliche Zustimmung zu der Lösung nicht als Committment zu den Europäischen Bestimmungen.

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Datenjournalismus: Entwicklung der Leichtathletik-Rekorde



Sogar Usain Bolts jüngster Rekord ist schon drin: Mehr als 2000 Weltrekorde hat der Finne Jens Finnäs – super Name für einen Finnen – für sein Projekt verarbeitet und ich finde, es hat sich gelohnt. Finnäs hat alle Leichtathletik-Weltrekorde fast aller Disziplinen handlich visualisiert.

Die Weltrekord-Entwicklung im Vergleich. Hier: 100 Meter und 10000 Meter der Männer. / screenshot von jensfinnas.com/dataist/wr_progression/

Die Weltrekord-Entwicklung im Vergleich. Hier: 100 Meter und 10000 Meter der Männer. / screenshot von jensfinnas.com/dataist/wr_progression/

Mit Ausnahme von Marathon und Gehen hat Finnäs in seiner Anwendung alle Weltrekorde aufgenommen (auf meine Nachfrage hin will Finnäs die beiden vielleicht noch aufnehmen). Das veranschaulicht die Entwicklung der Weltrekorde sehr gut, man kann Disziplinen vergleichen oder die Veränderungen bei Frauen und Männern.

In seinem Blog erklärt Finnäs, 27 Jahre und aus Helsinki, wie er die Daten verarbeitet hat. Finnäs kopierte die Daten aus dem 2009 zur WM in Berlin erschinenen Statistik-Handbuch der IAAF (hier als pdf) und versuchte sie bei Excel in Form zu bringen. Alle seit 2009 neu erzielten Weltrekorde trug Finnäs nach, auch die Jamaikaner am vergangenen Sonntag.

Finnäs erklärt auch, mit welchen Programmen er die Daten visualisiert. Für mich als Datenjournalismus-Anfänger ist das Fachchinesisch, aber es hört sich an, als könne man sich vergleichsweise schnell einfinden.

Datenjournalismus an sich ist super. Auch wenn Finnäs Vergleich erstmal nur eine Spielerei mit Weltrekorden ist, es lassen sich auch viele andere gute Sachen machen. Wer mehr wissen will, ist bei Lorenz Matzat oder Christiane Schulzki-Haddouti gut aufgehoben.

Der Sport ist für Datanerds eine tolle Spielwiese. Im Gegensatz zu brisanten Daten bei harten Recherchen sind Zahlen und Fakten im Sport sehr leicht zugänglich. Die New York Times hat das 2008 mit einem Vergleich der Rekordentwicklung schon einmal vorgemacht. Dort sind nicht nur einige Leichtathletik-Rekorde, sondern auch ausgewählte Disziplinen im Schwimmen, Radsport, Schießen und Gewichtheben aufgearbeitet. (Den Link dazu habe ich bei Finnäs gefunden)

Und was ist mit Doping?

Achja: “Die Frage ist, ob man daraus Doping lesen kann” – Das war die erste Frage, die ich bei Facebook als Reaktion auf den Link zu Finnäs’ Visualisierung bekam. Und auch bei Finnäs fragt ein Leser, ob die Anzahl der Doping-Tests mit der Entwicklung korreliert. Die Daten laden zu Spekulationen ein. Einige wissenschaftliche Anhaltspunkte bietet das Buch “Doping im Spitzensport” von Andreas Singler und Gerhard Treutlein aus dem Jahr 2000, dass es kostenlos bei Google Books zu lesen gibt.

Singler und Treutlein befassen sich in ihrem Buch unter anderem mit dem Einfluss von Doping auf die Leistungsentwicklung. Sie schreiben, dass “Doping und Dopingkontrollen zwar nicht die einzigen, aber spätestens seit den 60er Jahren wesentlichen Ursachen von Leistungsentwicklungen waren”. Einige Punkte:

  • die stärkste Leistungsentwicklung in der Leichtathletik war in den frühen Siebziger Jahren. “Sie fiel bei den Frauen stärker aus als bei den Männern, weshalb eine Beschleunigung durch Anabolikadoping anzunehmen ist” (Seite 52)
  • besonders auffällig ist laut Singler/Treutlein, wenn in einer ganzen Disziplingruppe wie den Würfen eine gleichzeitige Entwicklung einsetzt. In den USA habe dies Ender 1950er Jahre stattgefunden, was etwa mit der Einführung des fast ausschließlich verwendeten Anabolikums Dianabol zusammenfällt (Seite 85/90)
  • “In verschiedenen Disziplinen (…) sind viele Leistungsentwicklungen im betrachteten Zeitraum (ca. 1960-1990) atypisch (…). Leistungsaufschwünge können zumindest zum Teil auch auf Doping, Leistungseinbrüche wie nach 1989/1990 auf die Effektivierung der Dopingbekämpfung zurückgeführt werden.” (Seite 80)
  • die Leistungseinbrüche um 1990 wurden in Jahren danach laut Singler/Treutlein wieder nach oben korrigiert, was für die verstärkte Verwendung von Epo und Wachstumshormonen spreche. Ein Beispiel ist der Ausdauersport: Die Entwicklung der Langstreckenweltrekorde war nach der Verbreitung von Eop in den 1990er Jahren besonders krass. (u.a. Seite 30)

Das Fazit von Singler/Treutlein: “Leistungsentwicklungen können, wie gezeigt wurde, erste Aufschlüsse vermitteln, die auf Doping (…) hinweisen. (…) Für den DDR-Leistungssport kann der Zusammenhang zwischen Doping und Leistungsentwicklung recht deutlich nachgewiesen werden. Für andere Länder ist der Zusammenhang weniger deutlich, zumal auch entsprechende Dokumente fehlen. (…) Sowohl überragende Einzelleistungen als auch große Leistungsverbesserungen auf breiter Ebene sind meist eindeutig durch solche Formen der Manipulation erklärbar. (…) Bestimmte Leistungsentwicklungen auf Doping zurückzuführen, bleibt jedoch weiterhin problematisch, und dies umso mehr, je individueller solche Zuwächse zu Stande gekommen sind.”

Das Buch von Singler/Treutlein kann ich nur empfehlen, dort finden sich zahlreiche spannende Infos und Interpretationen zu Doping im Spitzensport.

Aufmerksam geworden bin ich auf die Seite von Finnäs übrigens durch den Twitter-Account der Sportredaktion von Zeit-Online.

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Was wird sein, wenn die ganze Welt vernetzt ist?

Keine Frage: Netzwerke und Cluster der verschiedensten Couleur haben Hochkonjunktur. Der heterogenen Entwicklungsgeschichte der zahllosen Netzwerkstrukturen und der fast ebenso großen Anzahl der damit verbundenen politischen Wünsche, Zielsetzungen und Bedingungen ist es geschuldet, dass die Vorstellungen von dem, um was es sich bei Netzwerken und Clustern denn nun genau handelt, vergleichsweise vage bleiben. Natürlich hat sich die Wissenschaft frühzeitig darum bemüht, eine feingliedrige Skalierung von industriellen Distrikten bis hin zu unterschiedlichen Netzwerken anzubieten, doch an Schärfe hat das „Konzept Cluster“ in der Praxis dadurch kaum gewonnen. Und so wird heute ein breites Spektrum an unterschiedlichen Ansätzen unter dem Schlagwort „Netzwerke und Cluster“ gefasst, was dazu führt, dass es kaum eine verbindliche und vor allem in der (politischen) Praxis akzeptierte Fassung der Termini gibt; im Zweifelsfall bestimmt eben der jeweilige politische Kontext, was ein Netzwerk/Cluster ist. Der damit verbundene sprunghafte Anstieg von in irgendeiner Form verfassten Netzwerkstrukturen hat dazu geführt, dass es inzwischen fast schwerer fällt, Cluster-freie Flecken auf der Wettbewerbslandkarte zu finden, als einen Mangel an eben jenen Strukturen zu attestieren.

Doch was ist, wenn große Teile der Wirtschaft oder auch nur einzelne Sektoren in Clustern strukturiert sind? Was ist die logische Stufe nach dieser Entwicklung entsprechend der Erwartung, dass sich die großen Innovationszyklen nicht nur in bahnbrechenden Technologien selbst manifestieren (technologische Zeitalter), sondern auch in den Systemen, die diese hervorbringen?
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Commons als „pluralistischer Angebotskapitalismus“?

EINE REPLIK AUF: „DIE COMMONARDEN.* TEILEN UND GEWINNEN. KANN MAN DIE RETTUNG DER WELT WIRKLICH ALS PRIVATSACHE BETRACHTEN?“ VON TILL BRIEBLEB, SÜDDEUTSCHE, FEUILLETON Nr. 191, S.13

Lieber Herr Briegleb,

Sie und ich haben Einiges gemeinsam. Wir befassen uns mit Politik, waren letzte Woche auf dem Kampnagel-Festival in Hamburg und finden den Begriff der ‘Gemeingüter’ unglücklich. In diesem Punkt haben Sie mich ganz auf Ihrer Seite. Ich hatte schon einmal angeregt, einen Preis für die eleganteste Übertragung des engl. >commons< auszuschreiben. Wollen Sie mitmachen?

Entsprechend angetan war ich von Ihrer Initiative, die Commons und die Commonarden** im Feuilleton zu besprechen. Was ich dann jedoch las, hat wenig mit den Commons zu tun, aber es erlaubt mir zu verstehen, wie man ins Feuilleton kommt: nicht nachfragen, Stichworte musterlos zusammenstricken und – dies vor allem – als Pointe ein zitierfähiger Gedanke. Ganz am Schluß!  Ihr letzter Gedanke, Herr Briegleb, ist ein Paukenschlag.

Commons seien „schöne politische Hobbies“ und die Betreiber der Commonsdebatte würden sich

„in den Glauben verirren, sie täten etwas anderes als der pluralistische Angebotskapitalismus auch“.

Bumm! Respekt. Gleich ab damit auf Spiegel Online und in den Perlentaucher, damit die geneigte Leserschaft weiß, womit sie es zu tun hat.*** Mit „der Privatsache“ von  Projekthuberln, mit einer  „dezentralen Partisanenbewegung„, die an die „Ausstiegsversprechen der Hippiebewegung erinnern„. Bauchladentheater für eine bessere Welt, die sie aber nicht (hin-)kriegen werden, weil die

„Idee der Commons keine klar erkennbare Strategie hat“, sondern eine „große Ansammlung von Ausnahmen ist„.

Es ist schon richtig, Ideen haben keine Strategien. Schließlich …sind es Ideen und keine Menschen. Die Frage ist demnach wie durchdacht und durchsetzungsstark sie sind. Armeegeneräle haben Strategien, manchmal auch Wissenschaftler, feurige Liebhaber oder politische Aktivisten. Nehmen wir an, Sie meinen Letztere. Mit wem haben Sie über die Strategiefrage geredet?

Wer immer sich die Mühe macht, diese „große Ansammlung von Ausnahmen“ einmal genauer anszusehen, wer auch nur ein paar Stunden in den Datenbanken der Commonsforschung surft, wer aufmerksam die Zeitung liest, der wird feststellen, dass das Wichtigste an Ihrem Satz das Wörtchen „groß“ ist.

Ja, Commons sind überall; vor allem aber sind sie überall möglich. Eine andere Frage ist, ob sie überall eine Chance kriegen oder als solche benannt werden und wieder eine andere Frage ist, ob sich der Gedanke der Commons in der gegenwärtigen Krise fast aller Denktraditionen durchsetzt, ob es also gelingt, Wirtschaft und Gesellschaft mehr und mehr nach Allmendeprinzipien zu organisieren. Da es diese Krise der Denktraditionen gibt – insbesondere jene der Konservativen wirbelt gehörig Staub auf – stehen die Chancen nicht schlecht.

Um diese Fragen zu beantworten braucht es viel Theorie, viel Debatte, einen langen Atem und – dies vor allem – Respekt vor der Praxis der Leute, die etwas verändern. Egal wie groß oder klein diese Projekte sind. Mit Herablassung, welche die Autoren vom Perlentaucher bei Ihnen wittern, hat noch niemand einen kulturellen Wandel herbei geführt. Und um nichts Geringeres geht es. Um das Verschieben der gesellschaftlichen Debatte, weg vom homo oeconomicus und den Börsennachrichten hin zu den Nachrichten über best practices der commoners und zum Sichtbarmachen des homo cooperans in uns. Überall liegen Diamanten rum, aber sie funkeln nicht. Deshalb übersieht sie die institutionalisierte Gesellschaft gern. (Von der Tatsache, dass politische, rechtliche und ökononomische Strukturen solche Diamanten geradezu überrollen einmal ganz abgesehen.)

Sie aber, Ihr handwerkliches Geschick in Ehren, beginnen Ihre Auseinandersetzung mit den Commons mit einem Paukenschlag und diagnostizieren gleich mal einen frustrierten Abschied vom „Einfluss auf Strukturen“.  Ich vermute, Sie schauen dabei auf diese Strukturen. Also irgendwie von oben nach unten. Zitat:

„Die Foodcoop ändert nichts an der Massentierhaltung. Das Wohnprojekt hat keinen Einfluss auf die Gier des Immobilienmarktes…“

So plausibel das klingt, Herr Briegleb: You miss the point! Ich erinnere mich immer gern an ein Kinderbuch namens „Schalmei und Krüglein„. Dort erlebt man mit Genia, dass man von unten schauen muss, wenn man sein Krüglein mit köstlichen Walderdbeeren füllen will. Ach ja, und man muss ziemlich viel arbeiten.

Vielleicht ist es ja so, dass die Commonsbewegung, der Sie unterstellen keine Strategie zu haben, EINS (Marktversagen) und ZWEI (strukturelle Abhängigkeit des Staates vom Markt) zusammenzählt und sich Folgendes denkt: Wenn David gegen Goliath (den Krieger der Philister) antritt, dann muss es nicht immer ausgehen wie in der Bibel.

Vielleicht wollen sich diese Davids zunächst das Recht auf Autonomie erkämpfen, ein paar Räume, in denen sie sich und immer mehr Lebensbereiche „der Gier des Marktes“ entziehen. Vielleicht geht es ihnen zunächst nicht darum, den Marktmechanismus zu verändern, sondern das eigene Leben. (Scheint Ihnen das wenig?) Und vielleicht gelingt es den unzähligen Projekten und Initiativen weltweit, dabei so kreativ zu sein, dass sie Institutionen denken, schaffen und leben, die in der Summe eine fairere Welt ausmachen. Nicht nur im Süden auch hier. Vielleicht kann man sich diese Vielfalt der Institutionen einmal genau anschauen (bedenken Sie – soziale Innovation war schon seit jeher wichtiger als technologische). Das ist wie das Waldbeerenpflücken. Viel Arbeit. Dennoch, man kann hinsehen und fragen, was diese Regeln und Institutionen ermöglichte, was die Projekte zusammenhält, was sie bedroht, woran sie scheitern und man kann schließlich „filtern“ nach welchen Prinzipien und „Strickmustern“ commoning denkbar ist. Eben genau, um diese Prinzipien übertragbar zu machen (upscaling) – nicht in der Form, aber im Grundgedanken. Vielleicht kann man all das Strategie nennen.

Sie sind sehr herzlich eingeladen daran mitzudenken, denn auch verhaltene Sympathie scheint durch Ihren Feuilletonbeitrag. Das ist mir nicht entgangen.

Eines noch, Sie verzeihen die Ausführlichkeit, die Sie gewissermaßen erzwungen haben: Sie schrieben die Erkenntnis auf, dass die Suche nach „neuen Regeln“ allen Projekten gemeinsam sei, und weiter konstatieren Sie:

Da mit voller Absicht, die Formulierung dieser Regeln den einzelnen Inititativen überlassen ist, und zwar gemäß ihren nationalen, lokalen und inhaltlichen Umständen, wirkt der Wahlkampf für die Commons leicht so verzweifelt.

Ich weiss nicht, ob Sie bemerkten, dass sich in der Commonsdebatte niemand ein Rezept ausdenkt und selbiges zum Gesetz macht (wie etwa jenes, dass das Wirtschaftsleben von Angebot und Nachfrage bestimmt sei). Das schützt die Commons vor Ideologisierung. Die Forschung geht streng empirisch vor, was eine Stärke ist, sie aber sperrig macht. Der höchste akzeptierte Abstraktionsgrad sind die Designprinzipien für gelingendes kollektives Ressourcenmanagement, wie Elinor Ostrom sie in ihrer Nobelpreisrede 2009 resümiert hat. Die politischen Aktivisten wiederum versuchen zu zeigen, was die sehr unterschiedlichen Commonsprojekte bei aller Vielfalt verbindet und welcher Horizont sich auftut für ein Leben, das Freiheit und Fairness verbindet. Jenseits des Kapitalismus und dennoch aus ihm heraus.

Wie sollte denn Selbstorganisation und Selbstbestimmung damit zusammen gehen, dass die Leute ihre Regeln NICHT selbstbestimmen? Wie kann man Commons denken, wenn man an den entscheidenden Stellen nur an staatliche Lenkung denken kann? Und wenn der eigene Staat entmündigt ist vielleicht an die EU und wenn diese entmündigt ist an die WTO und wenn die dann…

Sie werfen diesem Ansatz den Abschied von „gesellschaftlich organisierter Politik“ vor. Wissen Sie: Etwas „gesellschaftlicheres“ als die Commons kann ich mir nicht vorstellen. Etwas demokratischeres übrigens auch nicht.

Und wie um alles in der Welt, kommen Sie auf die Idee, dass die Commoners sich „im Wahlkampf“ befänden? Wenn ich die Debatte richtig beobachte, befinden sie sich entweder auf den Barrikaden oder in ihren Projekten oder in Selbstfindungs- und Strategieprozessen.

Zum Schluß: Elinor Ostrom hat nicht geforscht, um irgendwann einmal mit dem Nobelpreis geehrt zu werden. Sie hatte keine Strategie, um dahin zu kommen. Gekriegt hat sie ihn trotzdem. So ist es auch mit großen Umbrüchen in der Geschichte. Sie lassen sich nicht vorhersagen. Am Ende sind sie einfach da. Aber im Rückblick ist immer klar, dass „viele kleine Menschen, die viele kleine Schritte tun“, diesen Umbrüchen den Weg bereiteten. Ich verweise Sie auf die aktuelle Tagespresse. Und es ist auch klar, dass eine andere Gesellschaft nur dann möglich ist, wenn Politiker und Feuillletonisten und Marktteilnehmer und wer auch immer diesen Menschen endlich auf Augenhöhe begegnen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre

Silke Helfrich

* Der Link führt auf Jakobs Blogbeitrag und von dort weiter zu einer Schranke der Süddeutschen.

** Commonarden ist ein hübscher Neologismus, der aber dem weniger ahistorischen Begriff der ‘commoners’ den Rang gewiss nicht ablaufen wird.

*** Ich habe gleich einmal versucht, etwas zu lernen und den Paukenschlaggedanken im Titel dieses Beitrags untergebracht. Das ist gut für die Statistik.

PS: Dass Sie mich als „Sprachrohr von Elinor Ostrom“ ((die übrigens Politikwissenschaftlerin ist) bezeichnet haben befremdet enorm.

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Wohin meine Flattr-Einnahmen flossen …

Ich habe in dieser Woche erstmals nach rund einem Jahr mein Flattr-Konto geräumt – 120 Euro konnte ich abheben. Und habe dabei tatsächlich eine Einzelspende über 20 Euro entdeckt. Vielen Dank an den anonymen Spender – und die vielen kleinen Anerkennungsklicks! Die Einnahmen decken auf jeden Fall meine jährlichen Serverkosten. Ich konnte mir aber auch noch weitere Dinge leisten: Neben ein paar Schachteln Whittard-Tee einige antiquarische Bücher von Morus.

Morus ist Richard Lewinsohn, ein Autor, der von den 20er Jahren bis in die 60er Jahre auf drei Kontinenten erfolgreich publizistisch aktiv war. Hersch Fischler hat mich an ihn erinnert – und besorgt habe ich mir nun Die Umschichtung der europäischen Vermögen, Berlin 1925, Sinn und Unsinn der Börse, Berlin 1933 (laut Fischler bis heute die beste Börsen-Analyse) und eines seiner späten polyglotten Werke, nämlich Die Enthüllung der Zukunft, Hamburg 1958 (könnte in Hinblick auf diverse Preemptive Policing-Techniken interessant sein, die zurzeit erprobt werden).

Lewinsohn war zunächst Wirtschaftsjournalist und galt als derart gut, dass seine Artikel auch in amerikanischen Zeitungen gedruckt wurden. Als Emigrant schrieb er später auch für französische und brasilianische Zeitungen – wobei er in Brasilien zum Regierungsberater aufstieg. Mir fällt im Moment kein deutschsprachiger Journalist ein, der in der heutigen Zeit in diesem Maße auf beiden Seiten des Atlantiks brillieren könnte. In nächster Zeit werden wir hier Lewinsohn jedenfalls etwas näher vorstellen.

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E-Government, quo vadis?

Vom E-Business zum E-Government

1999 beobachtete der damalige CEO von General Electric Jack Welsh seine Kinder, wie sie im Internet surften. Er kannte das alles nicht. Kurz darauf drehte er den Konzern auf das E-Business, in dem er eine umfassende Initiative startete. Alle Business Leader bekamen Ziele, an deren Erreichung ihr Gehalt geknüpft war. Eine Mail ging an alle Mitarbeiter: “We are late!” Aber dann verkündete er, dass das E-Business bei GE ausbrechen würde und die Top fünf Prioritäten seien: E-Business, E-Business, E-Business, E-Business und Six-Sigma. Und so geschah es.

Kurz darauf brach auch in Deutschland das E-Government aus. Salopp formuliert: die Nutzung des Internets auch durch den Staat. 1998 hatten wir uns ein Signaturgesetz gegönnt mit qualifizierten Signaturen – kurz Qual-Signatur – (mittels Signaturkarte statt fortgeschrittener Signaturen mit Software oder gar einfacher Signatur mittels Zeichenkette oder eingescannter Unterschrift, wie es in England rechtskräftig der Usus ist). Schon 2002 kamen dann Änderungen im Privatrecht (insbesondere §126a BGB) und danach im Öffentlichen Recht (insbesondere §3a VwVfG mit Absatz 1: “Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet.”). Yeah!

Anders als im Rest Europas (z.B. UK), wo man nur seinen Namen unter die E-Mail schreiben braucht, damit es gilt, verlagerten wir das Problem der eigenhändigen Unterschrift aus dem Rechtssystem in ein technisches System hinein (Chip-Karte, Zertifikat, Trustcenter, Gültigkeitsprüfung des Zertifikats usw.). Und schon ging es los und die Republik wurde mit Leuchttürmen zugepflastert:

  • Signaturbündnis,
  • JobCard (später ELENA, Zur Sammlung von Arbeitgeberentgeltbescheinigungen),
  • Gesundheitskarte (war zum 1.1.2006 an alle gesetzlich Krankenversicherten geplant),
  • zentrales, bundesweites Melderegister für die Finanzbehörden für Finanzzwecke, dezentrale, örtliche Melderegister für die Meldebehörden, Bürger und Wirtschaft,
  • für die Kommunikation unter Maschinen wurde OSCI (Online Services Computer Interface definiert) analog zum HBCI (Homebanking Computer Interface) entwickelt und erfolgreich eingeführt.

Und es wurde gemacht und getan und alle waren begeistert. Das Bundeswirtschaftsministerium nahm 45 Mio. DM in die Hand, um in drei Städten (Bremen, Esslingen, Erlangen) bürgernahe Anwendungen für Signaturkarten im Projekt MEDIA@komm zu entwickeln. Es fanden jährliche E-Governmentwettbewerbe statt. ISPRAT (Interdisziplinäre Studien zu Politik, Recht, Administration und Technologie) wurde als gemeinnütziger Verein gegründet. Zeitungen wurden gegründet.

Leuchturmprojekte

Viele Leuchttürme wurden errichtet, die uns Licht geben:

  • Mit VEMAGS ist es ein Kinderspiel geworden, Genehmigungen fü r ei nen Großraum- oder Schwertransport bundesweit zu bekommen.
  • Mit 115 kann man wie mit der Telefonnummer 110 (Polizei) oder 112 (Feuerwehr) (fast) überall in der Republik einen Anschluss finden (“Hier werden Sie geholfen!”). Aber auch für Flatrate-Kunden kostet es nun Geld, was früher bei direktem Anruf im Rathaus kostenlos war. Wenigstens sind jetzt viele Kommunen einheitlich erreichbar.
  • Ein gelungenes Beispiel ist auch ELSTER von der Finanzverwaltung. Man kann ohne Signatur seine Steuern anmelden, sei es aus einem elektronischen Formular der Finanzbehörden oder aus der Steueroptimierungssoftware von ALDI (or equivalent). Elster war in der Einkommenssteuer so erfolgreich, dass es auch für die Umsatzsteuervoranmeldung für Unternehmen Pflicht werden konnte.

Bei der Einführung des §126a BGB zur Elektronischen Form hatte man einen Fehler gemacht: wurde ein Dokument oder eine E-Mail qualifiziert signiert, entfaltete es Rechtskraft, ohne dass der Empfänger in der Lage sein musste, diese nicht standardisierte Form verarbeiten zu können. Bei der Einführung des §3a VwVfG führte man daher ein, dass der Empfänger den “Zugang eröffnen” muss und die Formate bekannt gibt, die er verstehen kann. Die Verwaltungen fanden alle diesen Paragrafen und schon hieß es flächendeckend in der Republik in den Impressi:

Die Stadtverwaltung XYZ weist hiermit explizit darauf hin, dass sie zur Zeit noch keinen elektronischen Zugang gem. § 3a, Absatz 1 VwVfG eröffnet hat.

In Klartext heißt das: Wir wollen keine rechtsverbindliche Kommunikation über das Internet. Schreib uns auf Papier oder komm vorbei. Bis zum Ende 2009, als die EU-Dienstleistungsrichtlinie kam, hätte man sagen können: “Schade, Chance verpasst!”

Aber Leuchtturmprojekte alleine reichen nicht aus. Für blühende Landschaften zur See braucht man auch Schiffe, Häfen, Seeleute, Fracht und Passagiere (siehe Hamburg St.-Pauli-Landungsbrücken).

EU-Dienstleistungsrichtlinie

Mit dem 28.12.2009 waren die Kommunen mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie dann verpflichtet, EU-Ausländern Informationen über Pflichten bei unternehmerischer Tätigkeit im Inland online anzubieten (auch über einen einheitlichen Ansprechpartner, der die Verwaltungen entsetzte, weil sie plötzlich einem Bewerber an einer Stelle sagen mussten, was dieser alles zu tun hat, wo man früher sich in der tayloristischen Zerfaserung jeder Verantwortung entziehen konnte) und rechtsverbindlich über das Internet zu kommunizieren (Anträge, Bescheide). Besonders bedrohlich schien den Behörden, dass ein Antrag als genehmigt gilt, wenn in gesetzter Zeit kein Bescheid erfolgt (Genehmigungsfiktion, Art. 13 EU-DLR).

Man machte wieder große Leuchttürme, gab Millionen aus für Vorgangsbearbeitung und Wissensmanagement (vorher musste der Unternehmer alleine herausbekommen, was er alles machen muss). Der Kommunikation über das Internet entzog man sich aber perfide: man machte wieder die qualifizierte Signatur und den §3a VwVfG verbindlich und hatte Ruhe. Der weltberühmte und seid Homer besungene Friseur in Lissabon hat in Portugal keine Möglichkeit, Signaturkarten und Lesegeräte nach dem preußischen Ritus zu bekommen. Er kommt also vorbei oder schreibt auf Papier oder geht gleich nach England, wo ein einfacher Namenszug unter der Mail als Signatur reicht. So wie die Polen nach England gingen, als wir ihnen als Arbeitnehmer in der ersten Zeit nach dem EU-Beitritt die Freizügigkeit versagten. Noch perfider war, dass viele Kommunen die EU-Dienstleistungsrichtlinie in diesem Teil überhaupt nicht implementierten.

Der Abschlussbericht von Deutschland-Online (jetzt IT-Planungsrat) zur Einführung der EU-Dienstleistungsrichtlinie beschreibt zu Recht viele tolle, grosse Ergebnisse: XEUDLR-Standard, Prozessregister, Föderatives Informationsmanagement usw. Aber das wesentliche Ergebnis, dass der portugiesische Friseur und alle anderen ausländischen Dienstleister (wegen der Qualsignatur) nicht von zu Hause aus ihr Gewerbe in Deutschland anmelden können, umschifft er elegant mit Verweis auf andere Ebenen. Bei den Hippies, und Alt-68ern, den Morgenlandfahrern und Hermann-Hesse-Lesern war der Begriff Nirwana stets positiv besetzt. Bei den nüchternen Hanseaten aus Lübeck sollte man das nicht ohne weiteres immer voraussetzen.

Wo viel Licht ist, ist starker Schatten

(Goethe, Götz von Berlichingen, 1. Akt)

Es tummeln sich in dem Schatten der kreisenden Leuchtturmlichtkegel einige merkwürdigen Schattengespenster:

  • 2011 war für das E-Government in Deutschland kein gutes Jahr. Der neue Personalausweis (nPA) hat nach Monaten immer noch keinen Anbieter für Qual-Signaturen und es gibt keine zertifizierten Lesegeräte. Apple-User und Linux-User bleiben weiterhin ausgeschlossen, Windows-User mussten anfangs warten, bis die unsichere Software repariert wurde.
  • Der Sonder-E-Mail-Dienst DE-Mail soll für die zuverlässige Übermittlung von staatstragenden Dokumenten sein wie Steuerbescheiden oder Arztgutachten. Aber anders als normale Mail wird nur die Übertragung verschlüsselt, nicht aber die Mail selbst.
  • Bei der Melderegisterauskunft hatten wir auch schöne Leuchttürme. Außer bei der Finanzverwaltung: die hat sich abgekoppelt von der Ästhetik dezentraler Melderegister mit wunderschönen Ratespielen (brauche ich Qual-Signatur, Kreditkarte, User/Passwort, Vorkasse zur Auskunft?) und hat sich einfach ein bundesweites Register mit Meldedaten wie in Österreich gebaut hat. Bei der Online-Melderegisterauskunft in Berlin heisst es: “Die Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt per Post und dauert derzeit ca. 4 Wochen ab Gebühreneingang (Vorkasse per Überweisung).” Yeah, E-Government wie der Blitz! Im Bürgeramt dauert das mit körperlicher Präsenz eine Stunde statt vier Wochen online. Gemessen.
  • Auskunft aus der Verkehrssünderkartei (so steht es als Keyword im Homepagequelltext) beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg gibt es mit dem nPA (neuer Personalausweis) online. Dazu heißt es dort: “Derzeit erfolgt die Auskunft ausschließlich schriftlich per Post.” Um auch ganz klar zum Ausdruck zu bringen, dass E-Government nicht gewünscht ist heißt es weiter: “Wer mit seinem gültigen Ausweisdokument bei unserem “Service vor Ort” die Auskunft beantragt, bekommt sie direkt ausgehändigt.”
  • Die GDI (Geodateninitiative) der Landvermesser quält sich bottom up und versucht einheitliche Geodaten für das ganze Land zur Verfügung zu stellen. Aber die Anwendungen sind langsam, die Preise für die Geodaten teuer und man ist weit davon entfernt, Anwendungen mit Geodaten schnell, einfach und preiswert zu erstellen, wie es top down möglich ist mit Google Maps oder Microsoft Bing Maps und außerhalb des Staates gängige Praxis ist. Selbst begeisternde Fahrrad-Wanderkarten in Bayern mit gpx-Format, GSM und spezieller Hardware machen den Mangel für tumbe Smartphone-User nicht wett.
  • Das elektronische Entgeltnachweis-Verfahren ELENA (früher Jobcard, angeblich wegen datenschutzrechtlicher Probleme, die in den 10 Jahren Entwicklungszeit so wohl nicht nicht gefunden worden waren.
  • Die elektronische Übermittlung von Rechnungen, die nach dem Umsatzsteuergesetz zum Vorsteuerabzug berechtigen, soll nach dem Steuervereinfachungsgesetz 2011, das erst mal aus anderen Gründen im Bundesrat gescheitert ist, nun doch auch ohne Qual-Signatur gültig sein.

Cloud-Computing

Schon schwappt aus den USA die nächste Welle: Cloud-Computing. Während wir uns Gedanken machen, das aus Datenschutz- und Sicherheitsgründen die Nutzung von Cloud-Computing eigentlich unmöglich ist, nutzt die Bundesregierung in den USA um Geld zu sparen, massiv Cloud-Computing. Unter apps.gov bietet die General Service Administration (GSA) einen Online-Shop an, auf dem Behörden die Nutzung von “Business Apps”, “Productivity Apps”, “Cloud IT Services” und “Social Media Apps” an. Für ein paar Dollar per User und Monat kann sich eine Behörde die Nutzung der “Productivity Apps” von Microsoft (Exchange), IBM Lotus oder Google Apps mieten. In den USA sagt man, dass Cloud-Computing hilft, 800 von den 2.000 US-Bundesrechenzentren zu schließen weil Ressourcen effizienter genutzt werden.

Geburtsurkunden, Sterbeurkunden, Heiratsurkunden sowie Scheidungsurkunden kann man z.B. in den USA online bestellen und mit Kreditkarte bezahlen. Die private Firma VitalCheck bietet diesen Service zentral für alle Bundesstaaten an. Eine Geburtsurkunde aus Manhattan, New York City kostet 15 $ für die Behörde zuzüglich 8,30 $ für VitalCheck und wird in 24 h bearbeitet. Ähnliche Geschäftsmodelle für privat erbrachte Behördenservices gibt es zahlreich in den USA (Insider erinnern sich, wie lange wir Texas-Online besungen haben, um auch in Deutschland voran zu kommen). Und bei uns? Vier Wochen elektronisch!

Wie gehts nun weiter ?

So richtig kommen wir nicht weiter. Der Staat hat bei weitem nicht das Nutzungsniveau des Internets erreicht wie die Wirtschaft. Unternehmen wie Amazon oder eBay verarbeiten Milliardenumsätze im Internet, ohne sich wie der deutsche Staat im Übermaß geschäftsverhindernd abzusichern.

Es ist ja auch nicht alles schlecht. Die öffentlichen Rechenzentren oder IT-Dienstleister sind in ihrer Technik auf der Höhe der Zeit, sie konsolidieren sich, konzentrieren sich. Machen Aufgabenteilung (“Einer für alle”). Doch in der Einfachheit der Anwendung sind wir Jahre hinter den USA zurück. Die Qual-Signatur hat uns Jahre zurückgeworfen und letztlich versagt.

Doch man kann den Staat nicht (durch gut gemeinte Ratschläge) von außen steuern. Man kann ihn höchstens irritieren, wie die systemische Organisationsberatung seit Jahren weiß (siehe Niklas Luhmann, der Jurist und Soziologe war). Der amerikanische Wissenschaftler Francis Fukuyama ist mit seinem unterkomplexen Command-and-Control-Ansatz empirisch im Irak 2003 gescheitert, als er leichtfertig als politischer Rechtsaußen meinte, man können einen “failed state” von außen einfach aufrichten. Er hat es mittlerweile eingesehen.

Irritiert ist schon jetzt der Bürger. Mutet man ihm weiter zu, dass er von seinem Staat gegenüber Bürgern anderer Staaten weiterhin benachteiligt wird, dann wird er vielleicht zum enttäuschten Wutbürger, wie wir schon in den Verwaltungsverfahren zu Stuttgart21, dem Berliner Flughafen oder gar dem Zugangserschwerungsgesetz sehen konnten. Oder er wendet sich entsetzt von seinem Staat ab. Bei dem Zugangserschwerungsgesetz sagten über 150.000 Bürger in einer Online-Petition, dass sie nicht damit einverstanden seien, dass Kinderpornografie nur leicht umgehbar gesperrt werde (wozu das gesamte deutsche Internet hätte ständig überwachte werden müssen) statt den Dreck einfach vollständig von der Servern zu löschen (ohne ständige, verdachtsunabhängige Überwachung aller Internetbenutzer).

Nun muss der Staat selber handeln. Er muss sich in Ruhe überlegen, was gut gelaufen ist, was nicht. Er wird sich bei Nachbarn und Freunden umsehen müssen. Er wird sich erreichbare Zeile setzen müssen. Oder er muss kapitulieren und sagen. ich kann nicht als deutscher Staat so sein wie die Wirtschaft weltweit und andere Staaten wie USA. Dann soll er aber den Bürgern nicht weiter Hoffnung machen. Experimentiert wurde genug. Jetzt muss geliefert werden.

Franz-Reinhard Habbel, Sprecher des Deutschen Städte- und Gemeindebunds meint in seinem Webcast vom 24.11.2010, in dem er als Mitglied des IT Planungsrates die nationale E-Government-Strategie erläutert, dass wir schneller werden müssen. Wenn gute Projekte wie 115 (das als 311 in den 200er Jahren erfolgreich in New York City eingeführt wurde und nun als erfolgreiche Werbeplattform für öffentliche Projekte eingesetzt wird) oder der Maerker in Brandenburg (den es seit Jahren in Großbritannien gibt) Jahre brauchen, um vom angloamerikanischen E-Government zu uns übertragen werden, dann sind wir zu langsam.

Man kann ergänzen, dass wir zwar ein (auch notwendiges) Nationales Waffenregister gebaut bekommen, aber bei der Errichtung einer zentralen Online-Bewerbung und -Verteilung für Studienplätze (in Jahren, wo wir erheblichen Ansturm durch die Umstellung der G8-Jahrgänge und Wegfall der Wehrpflicht für Männer haben!) oder bei der Verteilung der Fördermittel für Hartz4-Schulkinder versagen (siehe hierzu auch Brüggemeier 2010: Bürokratie-Gau beim Bildungspaket – Verwaltungsvollzug als E-Government-freie Zone. Hier fragt man sich, wo der Punkt ist, ab dem man sich für seine Landsleute schämen muss.

Ein letztes Beispiel: die Online-Abfrage des Melderegisters mit vierwöchiger Bearbeitungsdauer ist eine Frechheit. Warum schafft es die Verwaltung nicht (wie die Wirtschaft seit Jahrzehnten es handhabt) Bezahlung auch über Kreditkarte zu implementieren? Wer eine Kreditkarte hat, muss ein Bankkonto haben. Wer ein Bankkonto hat, muss seinen Personalausweis vorlegen. Wenn wir im Melderegister Vorkasse mit Überweisung implementieren, dann haben wir ein gesetzgeberisches Problem, kein IT-Problem. Im Haushaltsrecht aber muss der Abzug für den Kreditkartenoperateur bei Gebühren ermöglicht werden (das wissen wir seit Jahrzehnten, aber nicht überall wurde es gemacht). Im Melderecht muss jemand eine Rechtsprüfung machen und sehen, dass bei der Bankkontoeröffnung ein Personalausweis vorgelegen hat. Statt nicht funktionsfähige, wenig verbreitete Lösungen in nationalem Alleingang an der internationalen Entwicklung vorbei zu fordern, um der Reform des Rechts zu flüchten.

Was wir nun brauchen, sind Massenanwendungen wie bei Deutschen Bahn AG, Google, eBay und Amazon, damit der deutsche Bürger mit seinem Staat so glücklich ist wie mit seiner Wirtschaft. Damit das E-Government genauso wird wie das E-Business. “We are late!” als Anfang einer vorwärts gerichteten Entwicklung. Der frühere Bundespräsident Johannes Rau überschrieb seine Regierungserklärung als nordrheinwestfälischer Ministerpräsident 1980 richtungsweisend: Mut zur Zukunft!

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Analysetool für Media Bias

Ein grosser Anteil an der Kritik, die am Online-Journalismus geübt wird, bezieht sich auf die – wie diese Studie hier zum Beispiel belegt – wenig ausgewogene Berichterstattung, den sog.  Media Bias. Gerade News-Aggregatoren wie das viel gescholtene Google News könnten aber mit technischen Mitteln für mehr Ausgewogenheit bei der Darstellung von journalistischen Online-Inhalten sorgen. Wie man im modernen Medien-Wirrwarr von verschiedenen Positionen, Parteien oder Interessensgruppen mehr Klarheit schaffen könnte, daran arbeiten Wissenschafter des Korea Advanced Institute of Science and Technology (KAIST).

Mit Hilfe eines Analyse-Tools werden Zeitungsartikel automatisch auf die zentralen darin vorkommenden Personen, Organisationen und Standpunkte durchleuchtet. Mit der Analyse sollen sogar die komplexen Beziehungen der Protagonisten durchleuchtet werden.

Ganzheitliches Verständnis von Nachrichtenthemen

Die Software durchforstet beliebige Zeitungsartikel zunächst nach etwaigen direkten und indirekten Zitate. Werden entsprechende Textpassagen gefunden, werden sowohl der dafür verantwortliche Zitatgeber als auch andere eventuell angesprochene Personen bzw. Parteien identifiziert. Gleichzeitig wird auch überprüft, ob die getroffenen Aussagen positive oder negative Formulierungen verwenden. Die gewonnen Erkenntnisse dienen dann dazu, sowohl die zwei Hauptprotagonisten zu ermitteln, die im Artikel zu Wort kommen, als auch deren Beziehung zueinander zu entschlüsseln.

Der Ansatz erinnert etwas an den PageRank von Google – wobei hier allerdings nicht Webseiten aufgrund von ein- und ausgehenden Links, sondern aufgrund der vielschichtigen Beziehungen einzelner Akteure geordnet werden.

Die Software hat erste Tests mit koreanischen Artikeln erfolgreich bestanden, wie der New Scientist berichtete. Sie wurde mit insgesamt 250 Nachrichtenartikeln gefüttert, die 14 verschiedene Themen behandeln, wobei offenbar in 70 Prozent der Fälle die beiden Hauptakteure der Kontroversen identifiziert werden konnten. Als Beispiel nennt hier der New Scientist den Zwischenfall von 2010, als das südkoreanische Kriegsschiff Cheonan versenkt wurde. In der Analyse wurden die beiden Staaten Nord- und Südkorea korrekt als Hauptakteure identifiziert.

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